Rechtsanwaltskanzlei Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Wolff
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I. Verkehrssachen

Die Verkehrsrechtsprobleme umfassen zahlreiche Rechtsgebiete. Hierzu zählen das Verkehrszivilrecht, die Verkehrsstrafsachen, das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldsachen) und das Verkehrsverwaltungsverfahren. Aufgrund des großen Umfangs der Verkehrsrechtangelegenheiten haben mein Bruder - Rechtsanwalt Dierk Wolff-Thomsen - und ich die Bearbeitung der Fälle in Verkehrssachen untereinander aufgeteilt. Mein Bruder vertritt Sie gerne bei Fragen des Verkehrszivilrechts (Unfallregulierung). Zu meinen Schwerpunkten zählen die Verkehrsstrafsachen, das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldsachen) und das Verkehrsverwaltungsverfahren.
1. Verkehrszivilrecht
Im Verkehrszivilrecht geht es unter anderem um die Frage des Schadensersatzes. Die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse sehr hoch. Der Streit, wer für die entstandenen Schäden aufzukommen hat, ist dann vorprogrammiert. Hier kann mein Bruder, Rechtsanwalt Dierk Wolff-Thomsen (www.wtrae.de), dem Unfallbeteiligten zur Seite stehen und ihm bei der Regulierung des Unfalls helfen. Er wird sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen, um die bezifferten Schäden geltend zu machen. Die Kosten der Beauftragung trägt bei der Schadensregulierung grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat. Im Übrigen übernimmt generell Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.
2. Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldsachen)

Häufig werden im Straßenverkehr Delikte wie das Fahren nach Alkoholgenuss (Trunkenheitsfahrt), das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), die Gefährdung des Straßenverkehrs sowie die fahrlässige Körperverletzung verfolgt. Im Bußgeldverfahren drohen u.a. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Rotlichtüberfahrung sowie bei den im Bußgeldkatalog aufgezählten weiteren Verfehlungen Bußgelder, Punkte und das Fahrverbot. Das Fahrverbot kann für viele von existentieller Bedeutung sein. Die rechtliche Problematik ist häufig sehr schwierig. Kompetenter Ratgeber hierzu kann nur der in diesem Bereich erfahrene Anwalt sein.

3. Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinsachen)
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Frage der Fahrerlaubniserteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis. Werden der Verwaltungsbehörde Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheinbewerbers oder -inhabers begründen, fordert ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, die entstandenen Zweifel zu widerlegen. Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde), § 2 Abs. 1 S. 1 StVG. Der Grundsatz der generellen Verkehrsfreiheit wird durch diese bedeutende Ausnahme des § 2 Abs. 1 S. 1 StVG eingeschränkt, d.h. die generelle Verkehrsfreiheit bezieht sich nur auf Fußgänger. Die Entscheidungen über die Fahrerlaubnis sind im Wesentlichen der Fahrerlaubnisbehörde vorbehalten. Hier fängt das Dilemma für den Bürger an. Der Bürger hat zwar einen Rechtsanspruch darauf, dass Behörden über sein Anliegen nach Recht und Gesetz entscheiden, jedoch ist es nicht ausgeschlossen, dass die einzelnen Bearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde hierbei Fehler machen. Schwierigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde können schon beim Erteilungsverfahren auftreten. Die Fahrerlaubnisbehörde kann unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubniserteilung versagen. Die Aufgabe des Rechtsanwaltes in Führerscheinsachen ist es, für den Betroffenen bei der Behörde Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten vorzunehmen, um festzustellen, welche Veranlassung es für die Fahrerlaubnisbehörde gegeben hat, dem Bewerber die Fahrerlaubnis zu versagen. Wird dem Betroffenen nach Erteilung der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis entzogen, so kann hiergegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage erhoben werden. Für den Betroffenen hat die Versagung der Erteilung der Fahrerlaubnis oder der drohende Entzug der Fahrerlaubnis weitreichende Folgen. Er darf nicht mehr das Auto benutzen. Das kann z.B. dem Berufskraftfahrer die wirtschaftliche Existenz kosten. Aufgrund der sehr komplizierten Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und dem Verwaltungsgericht ist es deshalb ratsam, dass sich der Beteiligte vor der Behörde und dem Verwaltungsgericht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten lässt.

II. Rechtsanwaltskosten

Die Gebühren für einen Rechtsanwalt ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
In Verkehrssachen werden die Kosten des Rechtsanwalts grundsätzlich durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
Im Einzelfall kann es je nach Umfang der Tätigkeit für den Rechtsanwalt erforderlich sein, eine sogenannte Honorarvereinbarung abzuschließen.

Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden mit dem Anwalt vorerst besprochen.

 

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