Das Jugendstrafrecht ist grundsätzlich echtes Strafrecht. Auf meine Ausführungen unter der Rubrik Strafrecht nehme ich deshalb umfänglich Bezug. Allerdings hat das Jugendstrafrecht eine besondere Aufgabe. Im Vordergrund steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke. Der jugendliche Täter soll in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln angehalten werden, keine weiteren Straftaten zu begehen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind jedoch vielfältig. Das Jugendstrafgesetz unterscheidet zwischen drei Gruppen: der Erziehungsmaßregel, dem Zuchtmittel sowie der Jugendstrafe. Der Strafverteidiger, der die Interessen von Jugendlichen einwandfrei wahrnehmen will, muss daher mit den Eigenheiten des Jugendstrafrechts ausnahmslos vertraut sein.