1. Strafverteidigung
Die Ordnungsbehörde,
die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen ein
bestimmtes Verhalten vor und will Sie dafür zur Rechenschaft ziehen.
Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen Beistand zu leisten und Ihre Rechte
zu wahren, d.h. Sie zu verteidigen. Der
Verteidiger ist der Beistand des Beschuldigten. Der Verteidiger bewacht
das gesetzliche Verfahren und macht für den Beschuldigten alle
entlastenden Faktoren gegenüber der staatlichen Gewalt geltend. Der
Mandant kann sich nicht darauf verlassen, dass die
Strafverfolgungsbehörden entlastende Umstände für den Beschuldigten
ermitteln. Der Mandant kann in einem Strafverfahren nur dem
Strafverteidiger vertrauen. Oftmals fühlt sich der durch die
Strafverfolgung attackierte Mandant von seinen Mitmenschen verlassen.
Besonders schwer wird es für ihn, wenn er sich in Untersuchungshaft
befindet und selbst nicht aktiv an seiner Verteidigung arbeiten kann. Demnach ist es für den Mandanten außerordentlich wichtig, dass ihm ein
vertrauensvoller Anwalt zur Seite steht, der die Verbindung zur Justiz
hält. Die Folgen eines Strafverfahrens
können für den Einzelnen erheblich sein. Das Strafsystem sieht im
Strafverfahren u.a. die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe vor. Dem
Beschuldigten kann aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis als
sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung drohen. Die Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist
aufgrund der drohenden Sanktionen für den Beschuldigten
demzufolge lebensnotwendig.
Bevor Sie sich zum Tatvorwurf äußern, konsultieren Sie einen versierten Strafverteidiger.
Sollten Sie sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen, so kann schon an dieser Stelle auf folgenden obersten Grundsatz hingewiesen werden:
Schweigen ist besser als Reden!
Natürlich würde ich mich freuen, wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen.
Sie erreichen mich unter der Rufnummer (0 30) 6 55 64 44.
2. Nebenklage (Opferschutz)
Nicht nur der Täter braucht einen rechtlichen Beistand, sondern nach Gewalttaten ist es ratsam, dass auch das Opfer sachgerecht vertreten wird. Der erfahrene Strafrechtsanwalt kann hier hilfreich
zur Seite stehen. Das Opfer von Gewalttaten kann im Strafprozess als Nebenkläger auftreten. Der Nebenkläger kann über seinen Anwalt Akteneinsicht beantragen. Somit weiß auch der Nebenkläger, welche
Aussagen einzelne Zeugen und auch der Täter bereits im Verfahren getroffen haben. Des Weiteren kann der Nebenkläger aktiv am Prozess teilnehmen. Er kann einzelne Beweisanträge erheben und hat auch
die Möglichkeit, den Zeugen, den Sachverständigen und den weiteren Verfahrensbeteiligten Fragen zu stellen. Der Rechtsanwalt kann zum Schutz des Opfers Unterlassungsanträge stellen - z.B. es dem
Täter untersagen, sich dem Opfer künftig zu nähern. Im Strafprozess hat das Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann dem
Opfer von Gewalttaten ein aufwendiges sowie kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen. Das Opfer von Gewalttaten kann somit schon im Strafprozess den Abschluss des gesamten Verfahrens erreichen.
Auch hier ist anwaltliche Hilfe wesentlich.
Die Gebühren für einen Rechtsanwalt ergeben sich aus dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Im Strafprozess kann sowohl der Strafverteidiger als auch der Nebenklagevertreter unter bestimmten Voraussetzung zu Lasten der Staatskasse beigeordnet werden.
Im Einzelfall kann es je nach Umfang der Tätigkeit für den Rechtsanwalt erforderlich sein, eine sogenannte Honorarvereinbarung abzuschließen.
Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden mit dem Anwalt vorerst besprochen.