Rechtsanwaltskanzlei Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Wolff
RechtsanwaltskanzleiFachanwaltskanzlei für Strafrecht Wolff

I. Strafsachen

1. Strafverteidigung
Die Ordnungsbehörde, die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen ein bestimmtes Verhalten vor und will Sie dafür zur Rechenschaft ziehen. Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen Beistand zu leisten und Ihre Rechte zu wahren, d.h. Sie zu verteidigen. Der Verteidiger ist der Beistand des Beschuldigten. Der Verteidiger bewacht das gesetzliche Verfahren und macht für den Beschuldigten alle entlastenden Faktoren gegenüber der staatlichen Gewalt geltend. Der Mandant kann sich nicht darauf verlassen, dass die Strafverfolgungsbehörden entlastende Umstände für den Beschuldigten ermitteln. Der Mandant kann in einem Strafverfahren nur dem Strafverteidiger vertrauen. Oftmals fühlt sich der durch die Strafverfolgung attackierte Mandant von seinen Mitmenschen verlassen. Besonders schwer wird es für ihn, wenn er sich in Untersuchungshaft befindet und selbst nicht aktiv an seiner Verteidigung arbeiten kann. Demnach ist es für den Mandanten außerordentlich wichtig, dass ihm ein vertrauensvoller Anwalt zur Seite steht, der die Verbindung zur Justiz hält. Die Folgen eines Strafverfahrens können für den Einzelnen erheblich sein. Das Strafsystem sieht im Strafverfahren u.a. die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe vor. Dem Beschuldigten kann aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis als sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung drohen. Die Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist aufgrund der drohenden Sanktionen für den Beschuldigten demzufolge lebensnotwendig.
Bevor Sie sich zum Tatvorwurf äußern, konsultieren Sie einen versierten Strafverteidiger.
Sollten Sie sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen, so kann schon an dieser Stelle auf folgenden obersten Grundsatz hingewiesen werden:
Schweigen ist besser als Reden!
Natürlich würde ich mich freuen, wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen.
Sie erreichen mich unter der Rufnummer (0 30) 6 55 64 44.
2. Nebenklage (Opferschutz)

Nicht nur der Täter braucht einen rechtlichen Beistand, sondern nach Gewalttaten ist es ratsam, dass auch das Opfer sachgerecht vertreten wird. Der erfahrene Strafrechtsanwalt kann hier hilfreich zur Seite stehen. Das Opfer von Gewalttaten kann im Strafprozess als Nebenkläger auftreten. Der Nebenkläger kann über seinen Anwalt Akteneinsicht beantragen. Somit weiß auch der Nebenkläger, welche Aussagen einzelne Zeugen und auch der Täter bereits im Verfahren getroffen haben. Des Weiteren kann der Nebenkläger aktiv am Prozess teilnehmen. Er kann einzelne Beweisanträge erheben und hat auch die Möglichkeit, den Zeugen, den Sachverständigen und den weiteren Verfahrensbeteiligten Fragen zu stellen. Der Rechtsanwalt kann zum Schutz des Opfers Unterlassungsanträge stellen - z.B. es dem Täter untersagen, sich dem Opfer künftig zu nähern. Im Strafprozess hat das Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann dem Opfer von Gewalttaten ein aufwendiges sowie kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen. Das Opfer von Gewalttaten kann somit schon im Strafprozess den Abschluss des gesamten Verfahrens erreichen. Auch hier ist anwaltliche Hilfe wesentlich.

II. Rechtsanwaltskosten

Die Gebühren für einen Rechtsanwalt ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Im Strafprozess kann sowohl der Strafverteidiger als auch der Nebenklagevertreter unter bestimmten Voraussetzung zu Lasten der Staatskasse beigeordnet werden.
Im Einzelfall kann es je nach Umfang der Tätigkeit für den Rechtsanwalt erforderlich sein, eine sogenannte Honorarvereinbarung abzuschließen.

Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden mit dem Anwalt vorerst besprochen.

 

 

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